Gemeindebüro nur unter Einschränkungen geöffnet – 3G-Nachweis erforderlich

‚WARNSTUFE 1‘ landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt worden
24.11.2021

Aufgrund der aktuellen Pandemielage (Ausrufung der Warnstufung 1) ist das Gemeinde- und Kulturzentrum inkl. dem Gemeindebüro für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. So ist der Zutritt zum Gemeindebüro nur mit einem Nachweis gem. der 3G-Regelungen und nach einer vorherigen Terminabsprache (telefonisch unter 05953/ 323 oder per Mail: info@gemeinde-boerger.de) möglich.

Die ‚Warnstufe 1‘ ist gem. § 3 Absatz 5 der Nds. Corona-Verordnung mit Wirkung vom 24. November 2021 die landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt worden. Für die Nutzung von Sportanlagen bedeutet die Ausrufung dieser Warnstufe, dass neben den allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Corona-Infektion für Sportstätten in Innenräumen (Sport- und Turnhalle, Clubhaus, Tennishaus) die 2G-Regel und für Sportstätten im Außenbereich (alle Sportanlagen unter freien Himmel) die 3G-Regel gilt. 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vorerst von der generellen Testpflicht zur Anwendung der 3G-Regel ausgenommen. Die Anwendung der 2G-Regel gilt ebenfalls nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.