Veröffentlichung der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Börger im Umlaufverfahren
Aufgrund der aktuellen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 [COVID-19]) werden Rats- und andere Gremiensitzungen auf das unbedingt Notwendigste reduziert, weshalb die Gemeinde Börger, soweit möglich, auf die Durchführung von Präsenzsitzungen verzichtet.
Der Rat der Gemeinde Börger hat sich deshalb gem. § 182 (2) S. 1 Nr. 1 NKomVG auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten mit der erforderlichen Mehrheit (4/5 der Vertretung) für ein Umlaufverfahren zur Beschlussfassung ausgesprochen.
Die vom Rat der Gemeinde Börger im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse müssen gem. § 182 (2) Satz 2 NKomVG unverzüglich veröffentlicht werden.