Hinweis an alle Hundehalter
Hundekot auf Gehsteigen, Spielplätzen und Grünflächen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich, da Hundekot ein potentielles Infektionsrisiko darstellt.
Daher gilt:
• An allen der Allgemeinheit zugänglichen Orten und auf Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen!
• Verunreinigungen durch Hundekot oder Beschädigungen durch Hunde müssen vom Hundeführer verhindert werden.
• Dennoch eingetretene Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Neben dem Hundeführer haftet für die Beseitigung auch der Hundehalter.
