Kontaktbeschränkungen für die Samtgemeinde Sögel werden nicht verlängert

Es gelten aber einschränkenden Maßnahmen aufgrund der Nds. Corona-Verordnung
20.10.2020

Mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung über kontaktreduzierende Maßnahmen in der Samtgemeinde Sögel sind die damit verbundenen lokalen Kontaktbeschränkungen ab Dienstag, den 20.10.2020, nicht mehr vorgeschrieben. In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stehen somit die Sporthallen und -anlagen in der Samtgemeinde Sögel ab Dienstag auch wieder für den Vereinssport zur Verfügung.

Wie für den gesamten Landkreis Emsland greifen nun auch in der Samtgemeinde Sögel die Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung, derzeit insbesondere mit Blick auf Paragraph 6: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner – laut Angaben des Landes liegt der Landkreis Emsland aktuell (19.10.2020) bei einem Wert von 63 – sind kontaktreduzierende Maßnahmen im privaten Bereich umzusetzen. Die Landesverordnung schreibt vor, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf dieser Grundlage kreisweit auf maximal 25 Personen beschränkt.
Weiterführende Regelungen zur Kontaktreduzierung sind durch den Landkreis derzeit nicht vorgesehen, da in Kürze konkrete niedersachsenweite Vorgaben im Zuge einer überarbeiteten Landesverordnung erwartet werden, die die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise berücksichtigen.